#469 Nicht ionisierende Strahlung am Arbeitsplatz: Risiken und Schutzmaßnahmen

Shownotes

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In der neuen Folge des Wandelwerker Podcasts spricht Anna gemeinsam mit ihrem Gast Dr. Marian Mischke darüber, welche Risiken von nicht ionisierender Strahlung ausgehen und welche Anforderungen Unternehmen beim Schutz von Beschäftigten und anderen Personen beachten müssen. Anhand von Beispielen wie Laseranwendungen, UV-Strahlung und elektromagnetischen Feldern wird deutlich, wie vielfältig die Einsatzbereiche sind und warum ein wirksamer Gesundheitsschutz immer wichtiger wird.

Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Anforderungen an Betreiber, die Qualifikation des Fachpersonals und die Bedeutung einer fachkundigen Anwendung sowie einer individuellen Aufklärung über mögliche Risiken. Außerdem geht es um das Zusammenspiel von Arbeitsschutzrecht, Strahlenschutz und technischen Regelwerken. Abschließend beleuchtet die Folge, welche Herausforderungen neue Technologien mit sich bringen und warum praxisnahe, verständliche Regelungen entscheidend sind, um Sicherheit und Gesundheitsschutz auch in Zukunft zuverlässig zu gewährleisten.

Transkript anzeigen

00:00:00: Die Wandelwerker haben eine Mission, den Arbeitsschutz in dem Unternehmen auf ein neues Level heben.

00:00:05: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Wandelwerkportcasts!

00:00:08: Den ersten

00:00:09: deutschen Arbeitsschluss-Podcast für ganzheitliche und innovativ Ideen führt den Arbeitschutz.

00:00:13: Heutzutage können Informationen schnell gegugelt

00:00:16: werden.

00:00:16: Experten

00:00:17: die mit neuen Strategien und Methoden arbeitsunfälle nachhaltig reduzieren sind gefragter

00:00:22: der Nehe.

00:00:22: Die Wandelwerke zeigen Geschäftsführern, Sicherheitsingenieurinnen und Fachkräfte für Arbeit Sicherheit Schritt für Schritt wie genau das funktioniert und wie damit den stagnierenden

00:00:31: Unfallzahler

00:00:32: in Ende gesetzt wird.

00:00:33: Es gibt keinen Grund länger zu warten, jetzt ist der Zeitpunkt

00:00:36: um Arbeitsunfalle

00:00:37: zu reduzieren!

00:00:40: Hallo und

00:00:40: herzlich willkommen hierzu einer neuen Podcast-Folge im Wannewerker-Podcast heute wieder mit einem Gast dieser Einladung hier in diesem Podcast gefolgt ist.

00:00:49: Herzlich Willkommen Dr.

00:00:51: Marian Mischke!

00:00:56: Ja, sehr gerne.

00:00:57: Ich freue mich, dass du der gefolgt bist und wir haben uns heute ein tolles Thema herausgesucht.

00:01:02: ich fange mal ganz vorne an wer bist du?

00:01:03: Du bist verantwortlich beim Landesamt für Arbeitsschutz Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg also eine Ecke von hier aus weg für die Abteilung.

00:01:13: Die Vorschrift ist um Arbeit Dritt Patienten und Technische Verbraucher.

00:01:16: Schutz durchsetzt.

00:01:17: das hört sich nach einer ganzen Mengen Themen an.

00:01:19: vielleicht kannst du gleich mal kurz sagen was du so genau machst in diesem Bereich.

00:01:25: Du hast ja technische Umweltschutz an der TU in Berlin studiert und dann auch den Vorbereitungsdienst für die Gewerbeaufsichts absolviert.

00:01:33: Und warst dann auch noch an der Bergischen Universität Ruppertal, um dort deine Promotion durchzuführen oder abzuschließen.

00:01:43: Schön dass du hier bist!

00:01:45: Vielleicht gibst du uns mal einen kleinen Einblick in deine Tätigkeit im Brandenburg.

00:01:51: Ja vielen Dank Anna.

00:01:53: Ich habe Jahrzehnte begonnen mit einem technischen Referendariat nach dem Studium.

00:01:59: Dort lernt man über die gesamte Breite der Aufgaben, die der Arbeitsschutzverwaltung übertragen sind recht sicher Recht anzuwenden und wird im Ergebnis dazu befähigt dass man verwaltungsrechtlich korrekt arbeitet das man fachlich richtig einschätzt Als Sprachmittler auftritt zwischen der fachlichen Praxis im Betrieb, der rechtlichen Sphäre und dann natürlich das eine oder andere an Verfahren führt und abschießt.

00:02:36: Was sind die Themen mit denen du dich beschäftigst?

00:02:40: Ich habe quasi als Abteilungsleitung alle Themenfelder auf dem Tisch zu liegen, die der Arbeitsschutzverwaltung übertragen sind.

00:02:50: Das ist zum einen der klassische Arbeitsschutze, der ja nun im Betrieb selber stattfindet in allen seinen Nuancen.

00:02:59: Wir sind aber auch Aufsichtsbehörde im Bereich des Sprengwesens.

00:03:05: Das hat natürlich immer mit Drittschutzaspekten zu tun und wir kümmern uns auch um große Teile des technischen Verbraucherschutzes, zum Beispiel in Form von Produktsicherheit oder der Energieverbrauchs-Kennzeichnung.

00:03:21: Also alles was ein Energielabel hat wird von uns auch mit bearbeitet.

00:03:27: ja also alles technische Themen alles relativ bunt und total spannend weil jeder Tag ist ein bisschen anders

00:03:36: Das kann ich mir vorstellen.

00:03:37: Du beschäftigst dich unter anderem auch mit ja nicht ionisierender Strahlung bei der Anwendung an Menschen und da wollen wir jetzt so im ersten Teil mal gemeinsam drauf schauen, kannst du unseren höheren und höherem Akkus zusammenfassen was sich hinter der Formulierung verbirgt?

00:03:54: Und warum gerade die Anwendungen am Menschen bei diesem Thema eine wichtige Rolle spielt?

00:04:01: Sehr gerne!

00:04:02: fangen wir vielleicht mit dem Begriff nicht ionisierende Strahlung an.

00:04:05: So ein nicht-ionisierenden Strahlung gehören die optische Strahlungen und zur optischen Strahlung gehören die UV-Strahlung, das Licht und die Infrarotstrahlung sowie elektrische magnetische und electromagnetische Felder mit und ohne Veränderung auf der Zeitachse.

00:04:24: Das heißt wenn wir uns das elektromagnetische Spektrum anschauen haben wir die optische Strahlung im Wellenlängenbereich zwischen hundert Nanometer und eine Millimeterwellenlänge.

00:04:35: Und die elektromagnetischen Felder, im Frequenzbereich zwischen Null Herz- und Dreihundert Gigahertz.

00:04:44: Das ist physikalisch nicht nur eine große Herausforderung und hat mit unterschiedlichen Effekten und biologischen Wirkung zu tun sondern man kann das auch ganz gezielt nutzen um es an Menschen anzuwenden.

00:04:57: Und da sind unter anderem Beispiele die Bestrahlung der Haut im Solarium, um einen Bräunungseffekt zu erhalten.

00:05:07: Ich kann mittels Lasereinrichtungen Tätowierungen entfernen oder ich kann auch Fettgewebe entfernen mittels hochfrequenter elektromagnetischer Felder oder mit Ultraschallen.

00:05:20: Die physikalisch Interessierten werden es bemerkenswert finden, dass man Ultraschall auch als Strahlung subsumiert.

00:05:28: Aber der Gesetzgeber hat das tatsächlich so getan.

00:05:33: Warum macht man das jetzt?

00:05:35: Du hast ja nach der Relevanz gefragt.

00:05:38: Der Gesetzgeber begründet die Regelungen aufgrund wissenschaftlicher Einschätzung, so hat sich beispielsweise die Anzahl der Hautkrebserkrankungen in der Vergangenheit stark erhöht und es wurden auch Unfälle durch viel anwenden.

00:05:53: nicht ionisierender Strahlung am Menschen beobachtet.

00:05:57: Im Vorfeld war der Verorbungsgeber durch die Strahlenschutzkommission beraten worden und die Beratungsergebnisse sind in unterirdliche Empfehlungen gefasst worden, Die Inhalte, so läuft das im Umweltrecht ab wurden dann weitgehend zur Regelwetzung genutzt und auch dann im Rahmen der amtlichen Begründung dann herangezogen.

00:06:25: Ich habe es gerade schon gesagt, also wie wir befinden uns nicht im Arbeitsschutzrecht sondern haben mit umweltrechtlichen Regelungen zu tun.

00:06:35: auch diese Schutzvorschriften werden natürlich durch staatliche Aufsicht überwacht und da schließt sich quasi der Kreis zur meiner Tätigkeit Im Land Brandenburg ist er vollzug des Gesetzes zum Schutz vor nicht-illusierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, kurz NESP und ja darauf gestützten Rechtsverordnungen der Arbeitsschutzverwaltung übertragen.

00:07:02: Holzug heißt in diesem Zusammenhang das meine Kolleginnen und Kollegen die Schutzvorschriften und deren Einhaltung im Betrieb überprüfen Und wenn es dort Defizite gibt, dann werden behördliche Maßnahmen getroffen die die Schutzziele vor Ort durchsetzen.

00:07:26: Welche Betreiberpflichten stehen denn deiner Meinung nach bei der Anwendung am Menschen im Fokus der Überwachung?

00:07:33: Das heißt die Kolleginnen und Kollegen, die du gerade angesprochen hast, wonach schauen sie, wenn die dann vor Ort sind und ihre Kontrollpflicht dort wahrnehmen?

00:07:42: Ich lese das NESG so, dass in erster Linie schiebliche Wirkungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes ausgeschlossen bzw.

00:07:51: minimiert werden sollen und dabei stehen insbesondere zwei Aspekte im Fokus der Überwachung.

00:07:59: Das ist zum einen die Beschäftigung von Fachpersonal.

00:08:04: Warum Fachpersonal, Fachwissen zu nicht ionisierender Strahlung muss bei den Menschen vorliegen die nicht ioniserende Strahlung anwenden?

00:08:14: Es muss Kenntnisse darüber geben welche biologischen Wirkungen hinter der Anwendung stehen und auch welche Risiken mit der entsprechenden Anwendungsverbunden sind.

00:08:27: Als zweiter Aufgabe trifft das Fachpersonal die fachkundige Anwendung der nicht die unvisierenden Strahlung.

00:08:33: Wir haben ja eben unterschiedliche Anwendungsfelder beispielhaft besprochen, da gibt es dann ganz unterschiedliche Strahlungsquellen Und die Fachkundig anzuwenden, ist die zweite Aufgabe des Fachpersonals.

00:08:48: Die Königsaufgabe aber ist die individuelle Aufklärung und Beratung der Menschen, an denen nicht ionisierende Strahlung angewendet wird zu Risiken, die mit der entsprechenden Anwendung verbunden sein könnten.

00:09:05: Dahinter steckt die Idee dass Man natürlich nicht ionisierende Strahlung auch mit einem entsprechenden Risiko anwenden kann, aber nur wenn man eine aufgeklärte Entscheidung individuell für sich getroffen hat.

00:09:23: Der andere große Aspekt der im Rahmen der Überwachung berücksichtigt wird ist die Frage der Hardware.

00:09:35: Die Strahlungsquellen hatten wir eben schon angesprochen.

00:09:39: Die Geräteparameter und die damit verbundene Exposition sind auf bestimmte Werte begrenzt, das Boot überprüft.

00:09:48: Und dann ist es so ähnlich wie bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.

00:09:53: Die Strahlungsquellen können schädigenden Einwirkungen unterliegen.

00:09:57: Das heißt regelmäßige Instandhaltung ist von besonderer Bedeutung und auch der bestimmungsgemäße Betrieb der lieferen Strahlunsquelle.

00:10:07: Das wären die beiden Punkte, die besonders im Fokus stehen.

00:10:14: Jetzt hast du was Spannendes angesprochen und zwar unter anderem auch die Aufklärung derjenigen an denen nicht ionisierende Strahlung angewendet werden?

00:10:23: Das funktioniert ja nur, wenn das Fachpersonal sich dessen ebenfalls bewusst ist.

00:10:27: Hast du gerade eben auch schon gesagt, ne?

00:10:29: Wir lassen sich also die Anforderungen an das Fachpersonal was eine ganz zentrale Schnittstellenaufgabe hat in der Gefährdungsaufklärung vermutlich auch Gefährderungsminimierung.

00:10:40: Minimierungen wie lassen sie sich so definieren dass wir zum einen hohe Sicherheitsstandards haben und diese auch waren und aber auch sag mal und auch weiterhin gut angewendet werden kann.

00:10:55: Es gibt die verbindlichen Regelungen des Gesetzes- und Verordnungsgeber, die sind ergangen um die Gesundheit der Menschen zu schützen an denen nicht ionisierende Strahlung angewendelt wird.

00:11:05: das ist erst mal die Kernaufgabe, die Verantwortung der Betreiberin des Betreibers darunter gibt es verwaltungsinternes Regelwerk inzwischen auch vorliegt und das dann dazu führt, dass die einzelnen Aufsichtsbehörden einheitlich vorgehen.

00:11:30: Innerhalb dieses Regelwerks sind konkrete Schulungsinhalte umfängende und zu erwerbene Kompetenzen festgehalten, die das Fachpersonal dann aufweisen muss.

00:11:42: Das ist relativ umfangreich und wir haben dort einen ganz interessanten Überschneidungsbereich.

00:11:50: Es gibt nämlich weitere bindende Regelungen im Bereich der Personenzertifizierung, warum die Anerkennung und die Überwachung von Schulungsträgern erfolgt nicht über die Aufsichtsbehörden der Länder sondern über die deutsche Akkreditierungsstellung?

00:12:07: Und weil du gerade angesprochen hattest wie das in der Praxis handhabbar bleiben kann.

00:12:14: Es gab durchaus Kritik von Stake Holdern in der Vergangenheit an dem komplexen System innerhalb Und die ist aufgenommen worden vom Verordnungsgeber.

00:12:26: Das heißt, es wurden Änderungen herbeigeführt um das System etwas weniger komplex zu gestalten damit für eine Erleichterung zu sorgen und trotzdem den Gesundheitsschutz der Menschen sicherzustellen an denen nicht ionisierende Strahlung angewendet wird.

00:12:44: Okay verstehe was sind aus seiner Sicht gerade so die größten Herausforderungen die Betreiber haben?

00:12:52: Das lässt sich meines Erachtens besonders gut an der Rechtsprechung sehen.

00:12:56: Was dort angegriffen wird, seitens der Betreiberinnen und Betreibers insbesondere die Verpflichtung zur Anwesenheit von Fachpersonal zu den Betriebszeiten als auch der Arztvorbehalt für bestimmte Anwendungen.

00:13:10: insofern durften hier die größten Herausforderungen liegen.

00:13:16: Im Fokus steht sicherlich der finanzielle Aufwand, der mit der Umsetzung der Schutzvorschlüften verbunden ist.

00:13:22: Also insbesondere der Aufwand der sich aus der Schulung von Fachpersonal ergibt und deren spätere Beschäftigung zu den Betriebszeiten.

00:13:31: Ein weiterer Punkt ist das Bestimmte mit einem besonderen Risiko verbundener Anwendungen Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind.

00:13:40: Dazu gehört zum Beispiel die Laserentfernung.

00:13:46: Das dürfen nur Ärztinnen und Ärzte machen.

00:13:49: Genau, wenn man dann sagt der Vorbehalt schränkt natürlich den potenziellen Kundinnenkreis ein von Betreibern und Betreibern die eben nicht Ärzten sind.

00:14:09: Was dann noch Interessantes ist das die behördlichen Anordnung die dort angegriffen werden vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten, der gerichtlichen Prüfung regelmäßig standhalten.

00:14:24: Das heißt da gibt es dann eine Rechtsgüterabwägung und die hat zum Ergebnis das der Gesundheitsschutz der Menschen an dem nicht ionisierende Strahlung angewendet wird, die Interessen der Betreiberinnen und Betreber überwiegt.

00:14:39: Ja, das ist dann das rechtliche Ergebnis einer solchen Prüfungen.

00:14:43: Okay, verstehe.

00:14:45: Wenn wir jetzt auch so ein bisschen auf den Arbeitsschutz schauen, in dem wir uns ja beide auch ein bisschen bewegen und der Arbeitsschuss bei nicht ionisierender Strahlung wie würdest du das Verhältnis zwischen der Anwendung am Menschen und auch dem Schutz der Beschäftigten aber natürlich auch des Anwenders beschreiben?

00:15:06: Ja, das ist für Betreiberinnen und Betreibungen natürlich ein bisschen kompliziert.

00:15:10: Beide Rechtsbereiche gelten gleichgewichtig und parallel zueinander.

00:15:16: also die Betreberin kann gleichwohl auch Arbeitgeberin sein und trägt dann Pflichten aus beiden Rechtsgebieten.

00:15:24: Elegante Gesetzgebung sorgt dafür dass sich aus den einzelnen Rechtsgebieten möglichst gleichen, damit das Schutztil aus verschiedenen Perspektiven gleichzeitig erreicht wird.

00:15:38: So und um es besonders kompliziert zu machen aufgrund des Themenfeldes in dem wir unterwegs sind kommen natürlich auch unter Umständen Anforderungen aus dem Medizinprodukterecht hinzu.

00:15:49: fangen wir damit vielleicht an.

00:15:51: Im Medizinprodukte-Rechte geben sich Überschneidungsbereiche in den Fällen, indem eine Betreiberin oder ein Betreber im Sinne der NESV eine Strahlungsquende betreibt die gleichzeitig ein Medizinkrodukt ist.

00:16:05: Und dann gibt es gleich am Anfang der NES V eine Vorschrift im Paragrafen eins, die den Vorschriften des Medizin Produkte-Rechts Vorrang einräumt soweit dort inhaltlich gleiche oder weitergehende Anforderungen geregelt sind.

00:16:21: Das ist von einer Rechtssystematik her eine ganz spannende Konstruktion, die natürlich dann auch ein Umkehrschluss beinhaltet.

00:16:33: Nämlich das Medizinprodukterecht hat keinen Vorrang wenn dort keine Regelungen enthalten sind oder die Anforderung in der NESV über die medizinprodukterechtlichen Anforderungen hinausgehen.

00:16:46: In welchen Fällen haben wir das?

00:16:48: In dem vorhin schon gesprochenen Arztvorbehalt, der nur in der NISV erst mal geregelt ist und dann entsprechend einschwenkt.

00:17:00: Wenn wir jetzt das Arbeitsschutzrecht trachten... Dann bleiben die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes unberührt.

00:17:07: Das heißt, wir haben das Standardverfahren.

00:17:10: im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen in Sinne von den Paragrafen V und Arbeits-Arbeitsschutzgesetzt durchläuft man die sieben Schritte eines iterativen Prozesses.

00:17:20: D.h.,

00:17:21: wir gucken als Arbeitgeberin an, dass wir Arbeitsbereiche festlegen Gefährdungen von Beschäftigten ermitteln, Maßnahmen festlegen, die festgelegten Maßnahmen durchführen.

00:17:37: Diese wiederum auf Wirksamkeit prüfen und die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig fortschreiben.

00:17:43: Jetzt haben wir viel über Gefährdingen gerade gesprochen.

00:17:47: Gefährdings können sich zum Beispiel aufgrund der Verwendung von Arbeitsmitteln oder der Einrichtungen des Betriebs von Arbeitsstätten ergeben.

00:17:57: So erwachsen bei einer Liedstraffung mittels einer Laser-Einrichtung verschiedene Gefährdungen aus der Anwendung der Lasereinrichtungen am Menschen in einem Behandlungsraum mit unterschiedlichen Einrichtungsgegenständen.

00:18:12: Und ich hatte mich ja eben schon darauf bezogen, dass wir wenn das harmonisiert ist... untereinander natürlich auch im Arbeitsschutzrecht Maßnahmen treffen, die hinterher auch die behandelte Person und Dritte schützen könnten.

00:18:31: Wenn das gut harmonisiert sind ist dann kommt man dazu Schutzziel bezogenen wertvollen Maßnahmen.

00:18:43: Ja.

00:18:44: Du bist ja nicht nur in Brandenburg unterwegs, sondern unter anderem auch im Ausschuss für Betriebssicherheit des BMI und leitet dort den Unterausschuss physikalische Einlöckung.

00:18:55: Was machst du dort?

00:18:56: Was sind da eure Themen, die er bearbeitet?

00:19:02: Der Ausschluss für Betriebssicherheit beim Bundesarbeitsministerium hat verschiedene Aufgaben.

00:19:08: Die erste ist, den Stand von Wissenschaft und Technik zu ermitteln und Empfehlungen auszusprechen.

00:19:14: Dann ist sicherlich auch in den bereiten fachlich interessierten Kreisen bekannt, dass dann technisches Regelwerk und Erkenntnisse erarbeitet werden.

00:19:24: Die sich in Form von technischem Regelwerk zur Betriebssicherheit, zur optischen Strahlung, zur EMF Verordnung zu Lärm- und Vibrationen ergeben.

00:19:37: Eine weitere wichtige Aufgabe des Ausschusses für Betriebssicherheit ist es, das Bundesarbeitsministerium zur Verwendung von Arbeitsmitteln zu beraten.

00:19:48: Und eine besondere Aufgabe ist es aufgrund der Ausrichtung des Ausschlusses der zugelassenen Überwachungsstellen zum Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen dort ausgewertet werden.

00:20:08: Wer sitzt da so drin, wer wird berufen?

00:20:13: Betriebssicherheitsverordnung sagt dazu, dass der Ausschuss aus fachkundigen Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und zugelassenen Überwachungsstellen bestehen sowie aus weiteren fach kundigen Personen insbesondere der Wissenschaft.

00:20:35: Die werden dort alle tätig.

00:20:37: ich darf dem Ausschuss als Vertreter der Länder angehören und gleichzeitig der Vorsitz im Unterausschuss physikalische Einwirkungen übertragen.

00:20:48: Dort kommen ebenso fachkundige Vertreter, der genannten Organisationen und Körperschaften zusammen und arbeiten ganz konkret die notwendigen Inhalte, die dann früher oder später ihren Weg ins gemeinsame Ministerialblatt finden und auch auf der Bauer-Homepage abrufbar

00:21:06: sind.".

00:21:08: Jetzt im Falle der ionisierenden Strahlung oder eben auch der physikalischen Einwirkung.

00:21:14: Wobei unterstützen die, unterstützt das technische Regelwerk die Anwender?

00:21:22: Ja vielleicht zur Vorrede.

00:21:26: du hattest ja bereits erwähnt dass mein Dienstherr das Lambrandenburg ist.

00:21:32: Aus der Rolle kommt man da natürlich nicht heraus, die Wirtschaftsstruktur des Landes ist weitgehend geprägt durch Klein- und Kleinstbetriebe.

00:21:41: Und nach meinem Erleben ist man aufgrund der Betriebsgröße dort besonders darauf angewiesen ein kohorrentes überschaubares und verständliches Regelwerk vorzufinden mit dem Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit sichergestellt werden.

00:21:59: Und andererseits die Vorschriften eingehalten werden.

00:22:03: Beides steht nicht isoliert im Raum, sondern wir bewegen uns in einem Gesamtgefüge in dem unter anderem Stichworte wie Erwerbsfähigkeit, wirtschaftlicher Wohlstand Teilhabe und Fachkräftesicherung eine Rolle spielen.

00:22:20: Der Umfang des Regelwerks Die Tiefe mag an der einen oder anderen Stelle beeindrucken.

00:22:30: Hier gilt es aus Sicht des Arbeitgebers einerseits, die für meinen jeweiligen Betrieb zutreffenden Regelungen zu identifizieren und mich andererseits durch betriebliche Akteurinnen und Akteure oder externe Kompetenz unterstützen zu lassen falls meine eigenen Kenntnisse dafür nicht ausweichen sollten.

00:22:54: Das ist gar nicht so ungewöhnlich, das kennen wir auch aus anderen Bereichen.

00:22:58: Denken wir beispielsweise an das Steuerrecht.

00:23:02: aber zurück zu deiner Frage.

00:23:04: nach meiner Erfahrung wurde in den Betrieben intensiv mit dem technischen Regelwerk gearbeitet da es einerseits den höchsten Grad an Konkretisierung aufweist und ich andererseits als Arbeitgeber vermuten kann dass bei Einhaltung des Regelwerks die Schutzziele aus dem Arbeitsschutzgesetz und den darauf gestützten Verordnungen eingehalten werden.

00:23:27: Gleichzeitig gibt es den Stand der Technik wieder, sodass ich mir als Arbeitgeber sicher sein kann dass ich auf aktuellem Stand bin.

00:23:35: stelle ich im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen hingegen fest das ich einzelne Forderungen des technischen Regelwerks nicht erfüllen kann muss sagen wir steinigeren Weg gehen, in meinem Fall ohne das Regelwerk zu zeigen dass sich die Schutzziele einhalten.

00:23:55: Das dürfte aber der kompliziertere Weg sein.

00:23:59: Ja definitiv.

00:24:01: Ich glaube auch der sehr selten, also eher selten gegangener Weg.

00:24:05: Wir haben ein tolles technisches Regelwerk in Deutschland, aber viele auch über viele Gesetze und Verordnungen weg und von daher ist glaube ich jeder gut beraten sich an dem technischen Regelwerk zu orientieren.

00:24:17: Wenn wir in die Zukunft wicken, welche Entwicklungen oder vielleicht auch Technologien im Bereich der nicht-ionisierenden Strahlung bereiten dir vielleicht aktuell Gedanken können?

00:24:26: Oder wo siehst du auch noch zukünftige Handlungsbedarungen.

00:24:30: Ja also nicht.

00:24:32: ionisierende Strahlung wird vielfältig am Arbeitsalltag technologisch benutzt und die Nutzung nimmt nach meiner Erfahrung auch zu.

00:24:42: ob daraus Gefährdungen für Beschäftigte resultieren muss im Rahmen der Gefährderungsbeurteilung ermittelt und bewertet werden.

00:24:52: Unser Gespräch haben wir begonnen mit der Feststellung, dass nicht ionisierende Strahlung in der Kosmetik in unterschiedlichen Formen angewendet wird.

00:25:01: Wenn wir den Blick ein bisschen schwenken dann haben wir aber auch Anwendungen wo Material mit Lasern bearbeitet wo mit Blaumlicht Rippung betrieben wird.

00:25:16: Wir haben die drahtlose Übertragung Koadatenmengen, große Massen werden mit Linearantrieben verbracht, Strukturen mit Magkretresonanz untersucht und heiße Medien gegossen, die im Nachgang abkühlen.

00:25:33: Für alle Verfahren wird nicht ionisierende Strahlung verwendet.

00:25:38: um es nochmal praktisch zu machen, das heißt kosten günstigere Produkte höhere Verfügbarkeit oder auch technische Entwicklung werden in Zukunft die Verbreitung entsprechender Arbeitsmittel erhöhen und den Arbeitsalltag vieler beschäftigter prägen.

00:25:57: Drei Beispiele in dem Zusammenhang wären handgehaltene Laser-Einrichtungen mit hoher Leistung, die immer kostengünstiger zu erhalten sind und mit denen beispielsweise Reinigungsprozesse oder Restaurierungsarbeiten durchgeführt.

00:26:14: Und bei den Augen und Haut besonders gefährdet werden.

00:26:19: Oder immer leistungsstärkere Personanzverfahren Eingesetzt werden und bei deren Anwendung die Expositionsgrenzwerte überschritten werden können.

00:26:30: Oder die drahtlose Kommunikation, die uns beide ja im Moment auch verbindet, die unseren Alltag nicht nur in Arbeitsleben prägt.

00:26:39: Vielleicht zusammengefasst?

00:26:41: Auch in der Arbeitswelt von morgen spielen demnach klassische Gefährdungen eine maßgebliche Rolle.

00:26:48: Das heißt es wird sowohl für dich als auch im Unterausschuss nicht langweilig.

00:26:55: Ja, es wird eine Menge Arbeit noch vor uns stehen.

00:26:59: durch die technologischen Entwicklung ist es tatsächlich so dass wir immer wieder die Inhalte auf dem Stand der Technik halten müssen und das eine besondere Herausforderung.

00:27:12: Schön gesagt, ja!

00:27:14: Lieber Marianne, vielen Dank, dass du da warst und zu diesem doch auch sehr technischen Thema mal deinen Blick auf die Dinge gegeben hast.

00:27:21: Danke schön euch weiterhin viel Erfolg und auch stets ein gutes Händchen für praxisnahe Regelungen im Unterausschuss.

00:27:29: Dankeschön, schön, dass sie da war's.

00:27:31: Jana Anders, vielen dank für Deine Interesse um die andere.

00:27:35: Vielen Dank, das Du heute wieder dabei warst.

00:27:37: Wenn dir gefallen hat, was du heute gehört hast dann war das nur die Kostprobe.

00:27:42: Willst du wissen ob du für eine Zusammenarbeit geeignet bist?

00:27:45: Dann gehe jetzt auf www.wandelwerker.com-termin und buche dir einen Termin!

00:27:50: In diesem fortyfünfminütigen Beratungszuspräch wird eine Strategie für dich erstellt.

00:27:55: Du erfährst in welchen Schritten du an der Einstellung der Menschen im Unternehmen arbeitest, sichere Gewohnheiten scharfst und somit die Arbeitsunfalle nachhaltig reduzierst.

00:28:05: Vergiss eine Sache bitte nicht Wenn seit Jahren die Unfallzahlen bei dir stagnieren, dann verbessert sich der Zustand nicht von alleine.

00:28:12: Du brauchst einen Berater, der dir zeigt welche Schritte du befolgen sollst und welche lieber nicht!

00:28:18: Wir haben Geschäftsführer an Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Deutschland, Österreich und der Schweiz dabei geholfen die Sicherheitskultur in deren Unternehmen und bei ihren Kunden zu verbessern.

00:28:28: Als Kooperationspartner des Verbandes für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit liegt es uns am Herzen, dir das notwendige Handwerkszeug auf dem Weg zur Vision Zero zu zeigen und bei der Umsetzung zu unterstützen.

00:28:41: Wenn du wissen willst, ob du für eine Zusammenarbeit geeignet bist dann sichere dir jetzt unter www.wandelwerker.com-termin deinen persönlichen Termin.

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